Die Gleichberechtigung von nicht verheirateten Eltern braucht folgende Gesetzesänderung

Mitspracherecht beider Eltern bei der Nachnamensgebung des Kindes.

Sofortiges Sorgerecht für den Vater des Kindes nach der Geburt.

Zahlung des Kindergeldes bei getrennt lebenden Eltern im paritätischen Wechselmodell an beide Eltern, damit beide bei der Einkommenssteuerklärung die Berechtigung haben, einen Ausgleich für alleinstehende Eltern zu erhalten.

Finanzamt geht einfach davon aus, dass mein Kind hauptsächlich bei der Kindsmutter wohnt.

Ich habe die Einkommensteuererklärung 2018 abgegeben. Kurze Zeit später erhalte ich ein Schreiben vom Finanzamt. Dieses und jenes wird nicht anerkannt. Darauf folgt ein Telefongespräch. Die Dame vom Finanzamt war erstaunt, dass ich mich um meine Tochter kümmere und mit der Kindsmutter das paritätische Wechselmodel (50 / 50) praktiziere. Das sei wohl die absolute Ausnahme und man sei daher davon ausgegangen, dass die Kindsmutter sich hauptsächlich um unser Kind kümmert. Ich bin immer noch von diesem Sachverhalt schockiert. Nun muss ich nachweisen, dass meine Angaben stimmen. Die Kindsmutter hat div. falsche Angaben gemacht. Bei ihr ist man aber davon ausgegangen, dass die gemachten Angaben stimmen. Ein Nachweis war nicht erforderlich. Was für ein Mittelalter herrscht hier in Deutschland?

Gleichberechtigung Vater, Fehlanzeige

Es fängt schon skurril an, mit der Geburt meines Kindes. Die Kindsmutter und ich waren bei der Geburt unseres Kindes nicht verheiratet. Somit erhalte ich mit der Geburt nicht automatisch das Sorgerecht. Das sieht unser deutsches Gesetz nicht vor. Erst wenn die Kindsmutter ihr Okay gibt, erhalte ich das Sorgerecht. Oder ich muss es beim Familiengericht einklagen. Damit musste ich der Kindsmutter auch erst „drohen“ bevor sie mit mir zum Amt gegangen ist. Nach drei Monaten habe ich dann das Sorgerecht erhalten. Aber warum erhalte ich es nicht mit der Geburt meines Kindes? Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte) und garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit handelt es sich um ein Gleichheitsrecht. Aber Gleichheit… Fehlanzeige! Und so beginnt ein langjähriger Weg bis heute mit Beteiligung des Jugendamtes, Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratung Deutsches Rotes Kreuz mit der Diskriminierung meiner Person als Vertreter meines Kindes und Vater. Das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland wird kontinuierlich ignoriert.

Jugendamt und Gewalt

Man mag es nicht glauben, es ist aber wahr. Bei einem Gespräch mit dem Jugendamt Pirna sagte mir die Mitarbeiterin:

„Nun hören sie doch endlich auf mit ihrer Gewalt, die die Kindsmutter dem Kind gegenüber ausführt. Ich habe auch mein Kind geschlagen, ich bin dadurch aber keine schlechte Mutter.“

oder…

„Wenn sie sich um das Kind kümmern, warum sollte sich dann die Mutter um das Kind kümmern? Mein Mann kauft immer unser Trinkwasser. Wieso sollte ich dann unser Trinkwasser kaufen?“

Nach diesen Aussagen habe ich mich aus dem Gespräch mit dem Jugendamt und Kindsmutter heraus genommen. Ich denke verständlich…