Gleichberechtigung Vater, Fehlanzeige

Es fängt schon skurril an, mit der Geburt meines Kindes. Die Kindsmutter und ich waren bei der Geburt unseres Kindes nicht verheiratet. Somit erhalte ich mit der Geburt nicht automatisch das Sorgerecht. Das sieht unser deutsches Gesetz nicht vor. Erst wenn die Kindsmutter ihr Okay gibt, erhalte ich das Sorgerecht. Oder ich muss es beim Familiengericht einklagen. Damit musste ich der Kindsmutter auch erst „drohen“ bevor sie mit mir zum Amt gegangen ist. Nach drei Monaten habe ich dann das Sorgerecht erhalten. Aber warum erhalte ich es nicht mit der Geburt meines Kindes? Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte) und garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit handelt es sich um ein Gleichheitsrecht. Aber Gleichheit… Fehlanzeige! Und so beginnt ein langjähriger Weg bis heute mit Beteiligung des Jugendamtes, Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratung Deutsches Rotes Kreuz mit der Diskriminierung meiner Person als Vertreter meines Kindes und Vater. Das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland wird kontinuierlich ignoriert.

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